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1. Träger der offenen Ganztagsschule

2. Träger der Betreuungsmaßnahme 8:00  bis 13:00 Uhr
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3. Finanzierung von Schuleinrichtung und Spielgeräten jenseits des städtischen Etats
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4. Finanzierung von schulischen Aktivitäten

 

5. Mitorganisation von Festen und Feiern