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Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse,
mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer...

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine
Stimme. (SchG NRW § 73, Abs. 1)

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern,
Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über
Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der
Klasse. (SchG NRW § 73, Abs. 2)
Themen können sein:
Links

www.bildungsportal.nrw.de

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/index.html

Das Bildungsportal NRW stellt eine Broschüre für Eltern als PDF-Dokument zur Verfügung.
Dieses Dokument können Sie sich hier herunterladen.