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An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium
in der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten
zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt
bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
und an die Schulaufsichtsbehörde richten. (SchG NRW § 65, Abs. 1)

Aufgaben der Schulkonferenz




Links

www.bildungsportal.nrw.de


Das Bildungsportal NRW stellt eine Broschüre für Eltern als PDF-Dokument zur Verfügung.
Dieses Dokument können Sie sich hier herunterladen.