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In der Anlage finden Sie  das Anmeldeformular für die Sommerferienbetreuung der OGS Breyell.

 

Sollten Sie die Betreuung benötigen, geben Sie dieses Formular so schnell wie möglich in der OGS Breyell ab, spätestens jedoch am 03.06.2016

 

Grundsätzlich haben erst einmal Kinder einen Anspruch auf Ferienbetreuung, die in einer OGS angemeldet sind.

Dazu gilt als Stichtag der 1. August, d.h. ein OGS-Kind des Schuljahres 2015/16 konnte ab dem 1.8.2015 bis zum 31.7. 2016 die Betreuung in Anspruch nehmen.

® Viertklässler, die nach dem 01.08.2016 noch betreut werden sollen, müssen ebenfalls 35,00€ pro Woche zahlen. Nachdem die Viertklässler in eine weiterführende Schule gewechselt haben, haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Betreuung in einer Grundschule.

® Kinder, die erst nach den Sommerferien in die erste Klasse kommen, können dann in die Betreuung, wenn sie bereits verbindlich in einer OGS angemeldet sind. Sie müssen allerdings alle Betreuungswochen, die vor dem 01.08.2016 sind mit 35,00€ pro Woche plus Essengeld bezahlen.

Grundschulkinder, die nicht in einer OGS angemeldet sind, können auch zu der Ferienbetreuung angemeldet werden, müssen allerdings abwarten, ob die 50 vorhandenen Plätze von OGS Kindern besetzt werden. Erst nach Ablauf der Anmeldefrist können die Zu- oder Absagen für Nicht-OGS-Kinder gegeben werden.

Sie können Ihr Kind natürlich auch in den anderen OGS´en der Stadt Nettetal anmelden. OGS Kinder haben Anspruch auf 3 Wochen Sommerferienbetreuung. Die 4. 5. und 6. Woche Ferienbetreuung muss bezahlt werden (35,00€ pro Woche).

Bedenken Sie bei der Planung Ihrer Sommerferien, dass Ihr Kind auch mal Ferien von der Schule braucht!

Die Betreuung kostet für Nicht-OGS-Kinder 35,00€ in der Woche. Dazu kommt das tägliche Essengeld von 2,50€ (12,50pro Woche).

Das gilt für alle:
 
Die Betreuungskosten und das Essensgeld müssen auf das Konto des Fördervereins eingezahlt werden.
 
Förderverein der GGS Breyell
DE 51 3206 0362 1332 8200 24
BIC GENODED1HTK
Verwendungszweck:   Ferienbetreuung für ...Name des Kindes.......
 
Erst wenn die Buchung auf dem Konto eingegangen ist wird die Anmeldung verbindlich! Wenn Sie das Geld nicht rechtzeitig überweisen, halten wir uns vor, den Betreuungsplatz anderweitig zu vergeben.

Mit dem Beleg der Überweisung können Sie die Betreuungs- und Essenkosten später von der Steuer absetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sticher-Zapf, Hegger

Leitung der OGS

 

Anmeldeformular

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